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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten – StBAPO

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2022, 1932)

Fächer Mindest-
unterrichtsstunden
und anteilige
Übungsstunden
Unterrichtsstunden
insgesamt
 1. Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung 40
 2. Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes
 3. Allgemeines Abgabenrecht 75
 4. Allgemeine Rechtskunde
 5. Steuern vom Einkommen und Ertrag 180
 6. Umsatzsteuer 45
 7. Buchführung und Bilanzwesen 75
 8. Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
 9. Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)
10. Wirtschafts- und Sozialkunde
11. Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten) 35
12. Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung 60
Mindestunterrichtsstunden insgesamt 510
Unterrichtsstunden in den Fächern, für die keine Mindestunterrichtsstunden vorgesehen sind, zusätzliche Übungsstunden, Aufsichtsarbeiten, Dispositionsstunden 290
Gesamtstunden 800
Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25